(Mo.,08.11.21/SW) Aus Sicht der Fachgruppe Asse zeigt der 100-seitige Abschlussbericht des "Beleuchtungsauftrags" deutlich die Unterlassungen der BGE bei der Standortauswahl für das Zwischenlager auf. Der Bericht listet detailliert zahlreiche Mängel des von der BGE durchgeführten "Standortvergleichs" auf und bestätigt damit unsere Kritik. Damit hat sich im Nachhinein auch die Entscheidung, den Begleitprozess auszusetzen als richtig erwiesen.
Unstrittiger Ausgangspunkt war, dass BMU und BGE zugesagt hatten, vor der Standortfestlegung einen Vergleich nach vorher gemeinsam mit der Asse-2-Begleitgruppe (A2B) festgelegten Kriterien durchzuführen. Nicht explizit vereinbart wurde, auf welche Standorte der Vergleich mit diesen Kriterien angewendet werden sollte. Aber allein die Art der Kriterien - so die Expert*innen - musste zu der Erwartung führen, dass auch asseferne Standorte in den Vergleich einbezogen werden sollten. Eine angemessene Kriterienabwägung hätte keine assefernen Standorte ausschließen dürfen, wobei das Transportrisiko bzw. die Transportbelastung eines von mehreren Kriterien bleiben muss.
Für den heutigen Montag ist ein erneutes Gespräch von Vertreter*innen der A2B mit der BGE-Geschäftsführung, dem Niedersächsischen Umweltministerium und dem Bundesumweltministerium im Besein der vier Expert*innen geplant. Mit Spannung wird erwartet, welche Konsequenzen das BMU aus dem Bericht ziehen wird und inwieweit die BGE den Standortvergleich freiwillig - oder doch gezwungenermaßen? - erneut durchführen wird.