(16.11.20/ US) Die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren alleiniger Gesellschafter der Bund ist, will in Würgassen ein riesiges zentrales Zwischenlager, das Bereitstellungslager KONRAD bauen. Doch jetzt kommt es zum ersten eklatanten Rechtsstreit. Laut Raumordnungsplan darf das Areal des ehemaligen Kraftwerks nicht als Lager- und Umschlagfläche für Abfall genutzt werden, unabhängig davon, ob der Abfall radioaktiv ist oder nicht. Dagegen…
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