(Do.,30.08.12/Di) Ein insgesamt positives Resumee hat die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V. nach ihrem Jubiläum in der letzten Woche gezogen: "Viele hundert Menschen haben sich an den vielen sehr unterschiedlichen Veranstaltungen beteiligt", sagt Ursula Schönberger, „in Bleckenstedt hatten wir während des ganzen Wochenendes ein schönes, anregendes Fest, das von gegenseitiger Ermutigung geprägt war.“
Nochmal Führung: Wegen des großen Interesses lädt die Arbeitsgemeinschaft für dieses Wochenende am Samstag, dem 01. September um 11.00 Uhr noch einmal zu einer letzten Führung durch ihre Jubiläums-Ausstellung 37 Jahre KONRAD und der Widerstand dagegen auf den Hof von Ludwig Wasmus, Bleckenstedter Straße 37 nach Salzgitter-Bleckenstedt.
Kritik an der Polizei: Vertrauensbruch und rechtliche Schritte: Nicht hinnehmen will die Arbeitsgemeinschaft allerdings dass Auftreten der Polizei. Schönberger: "Es mag ja Geschmackssache sein, ob Pferdestreifen durch das Dorf angemessen waren, aber wenn die Polizei z.B. die Camp-Andacht mit Pastor Westphal observiert und Fotos oder Filmaufnahmen von den Feiernden macht, ist das eindeutig rechtswidrig. Selbst im Niedersächsischen Versammlungsgesetz sind Bildaufzeichnungen nur zur Abwehr „erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ erlaubt. Und davon konnte am Jubiläumswochenende nun wirklich nicht die Rede sein. Also müssen wir davon ausgehen, dass es sich um eine widerrechtlichen Präventivmaßnahme zur Ausspähung der beteiligten Öffentlichkeit handelte"
In Absprachen vor der Veranstaltung war von solchen Maßnahmen keine Rede. "Bisher war der Umgang mit den Kollegen der örtlichen Polizei ja eher nachbarschaftlich geprägt, solche Provokationen entziehen dem aber jede Grundlage", kritisiert Vorstandssprecher Ludwig Wasmus, auf dessen Hof die Veranstaltung stattfand.
Die Arbeitsgemeinschaft behält sich weitere rechtliche Schritte gegen den Einsatz vor.
Verfassungsbeschwerde gegen Versammlungsgesetz: "Sobald es um Atomenergie geht, ist der Rechtsstaat ja sowieso schnell am Ende, aber wir sehen hier auch konkret eine kritische Entwicklung im Umgang mit dem Versammlungsrecht" erläutert Peter Dickel. Unterstützt von der Arbeitsgemeinschaft haben Dickel und sieben weitere Personen im Januar beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Niedersächsische Versammlungsgesetz eingelegt. „Wir kritisieren, dass in Niedersachsen die verfassungsrechtlich privilegierte Versammlungsfreiheit auf ein einschüchterndes, polizeiliches Ordnungsrecht zurechtgestutzt werden soll.“