Tafel 3 - Gefährliche Straßentransporte

Durch eine atomrechtliche Weisung des damaligen Bundesumweltministers Klaus Töpfer wurde verhindert, dass die Atommüll-Transporte zu Schacht KONRAD Teil des Planfeststellungsverfahrens wurden. Die Gefahren, die mit der Anlage verbunden sind, durften nur ab dem Werkstor betrachtet werden obwohl es durch die Anlage zwangsweise zu einer bedeutenden Häufung solcher Gefahrgut-Transporte auf Straße und Schiene in der engeren Region kommen würde.

Die Folgen dieser Ausklammerung aus dem Planfeststellungsverfahren können bereits heute vor Ort besichtigt werden. Von der Industriestraße Nord gibt es nur in einer Fahrtrichtung eine Abfahrt zu Schacht KONRAD 2. Alle LKW, die aus der anderen Richtung kommen, müssen an der Anlage vorbei bis zur Abfahrt Salzgitter-Bleckenstedt weiter fahren, dort von der Schnellstraße ab- und in die Gegenrichtung wieder auffahren. Dies führt zu einer Erhöhung der Unfallrisiken und zu einer völlig unnötigen und nicht verantwortbaren zusätzlichen Belastung der Einwohner von Salzgitter-Bleckenstedt. Wenn niemand Einspruch einlegen kann wird nur die Minimallösung gesucht.

Die Behörden vor Ort haben weder Einfluss auf die Wahl des Transportmittels - Bahn oder LKW, dies ist alleine Sache des Abfallanlieferers - noch werden sie über den konkreten Transport informiert. Der Transporteur erhält von seinem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt eine generelle auf drei Jahre befristete Transportgenehmigung, wenn er folgende Auflagen erfüllt:

  • Die benutzten Behälter müssen von der Bundesanstalt für Materialprüfung genehmigt sein.
  • Der Fahrer hat einen Gefahrgutführerschein (ADR-Prüfung).
  • Die Firma verfügt über einen Gefahrgutbeauftragten und Sachkenntnis.


Die Stadt Salzgitter hat 2012 das Gutachterbüro INTAC Hannover beauftragt, die Aussagen der Transportstudie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit zur Sicherheit der Atommüll-Transporte zu bewerten: INTAC - Fachliche Bewertung der Transportstudie KONRAD 2010 von der GRS (Version auf archive.org). Die INTAC bemängelt folgende vier Kernpunkte: Es werden weder realistische radiologische Bedingungen, noch der schlimmste anzunehmende Fall berücksichtigt - nur Mittelwerte. Die mögliche Strahlenbelastung für die Bevölkerung werde falsch eingeschätzt, beim Transport würden Grenzwerte für die Strahlenbelastung angeblich deutlich unterschritten.

Die Stadt Salzgitter hat daraufhin in einer Resolution (Version auf archive.org) von Oberbürgermeister und Rat der Stadt das Bundesumweltministerium aufgefordert, die Gefahren durch die Transporte zu KONRAD neu zu bewerten und dabei die Kritik der INTAC zu berücksichtigen. Dieser Resolution haben sich inzwischen die Städte Wolfenbüttel und Braunschweig angeschlossen.

Tafel 3 - Atommüll-Lehrpfad Gefährliche Straßentransporte (pdf)