Tafel 6 - Schacht Konrad ist keine Lösung

Die verschiedenen physikalisch-chemischen Eigenschaften dieser zwei unterschiedlichen Abfallkategorien (schwach- und mittelradioaktive Abfälle vs. hochradioaktive Abfälle, Anm. d. Verf.) stellen unterschiedliche Anforderungen an ihre Endlagerung in tiefen geologischen Formationen. In Deutschland wird daher das so genannte Zwei-Endlager-Konzept verfolgt, d.h. die Endlagerung der zwei Abfallkategorien in getrennten Endlagern in verschiedenen Endlagerformationen.“ So steht es zu lesen in einer Broschüre des Bundeswirtschaftsministeriums zum Salzstock Gorleben von 2008. Doch wie belastbar ist diese Aussage? Nicht nur, dass der Planfeststellungsantrag für Gorleben immer noch auf ein Lager für alle Arten radioaktiver Abfälle lautet, längst ist klar, dass nicht alle angefallenen und anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in Schacht KONRAD eingelagert werden könnten, sollte er tatsächlich in Betrieb gehen.

 

Für folgende radioaktive Abfälle steht Schacht KONRAD nicht zur Verfügung:

  • Ca. 100.000 m3 abgereichertes Uran aus der Urananreicherungsanlage in Gronau Gründe: Die Menge übersteigt das für Schacht KONRAD zugelassene Gesamtvolumen und die zulässige Menge uranhaltigen Abfalls.
  • Ca. 1000 t Graphitabfälle aus dem Forschungszentrum Jülich Grund: die enthaltenen radioaktiven C-14 übersteigen die bei KONRAD zulässige Menge bei weitem und die Bestimmung des flüchtigen und nicht-flüchtigen Anteils von C-14 ist problematisch. In Jülich werden Versuche zur thermischen Behandlung des Graphits durchgeführt um das Problem zu entschärfen. Außerdem finanziert das Bundesforschungsministerium das Projekt CarboDISP, das prüfen soll, ob die genehmigten Werte für C-14 in Schacht KONRAD angehoben werden könnten.
  • Abfälle, die aus der ASSE II zurückgeholt werden: 52.450 m3 im „Assezustand“, rückgeholt und konditioniert zwischen 150.000 und 275.000 m3 Gründe: Die Abfälle aus der ASSE II übersteigen sowohl das für KONRAD zugelassene Gesamtvolumen und die Gesamtaktivität, als auch die Höchstgrenzen für einzelne Stoffe.
  • Teile, die in der Nähe eines Reaktorkerns hohem Neutronenfluss ausgesetzt waren. Grund: Bestimmte Bestandteile, die nur in Spuren vorhanden sind, können durch den hohen Neutronenfluss in großem Umfang zu radiologisch relevanten Radionukliden umgewandelt werden: Cobalt-59 (Co-59) in Cobalt-60 (Co-60), Sauerstoff (O) und Stickstoff (N) in Kohlenstoff-14 (C-14), Lithium (L) und Beryllium (Be) in Tritium (H-3). Kerneinbauten aus 5 Druckwasserreaktoren könnten ausreichen, um das gesamte für KONRAD zulässige Inventar auszuschöpfen.


Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Kategorie von Abfällen, die nicht nach Schacht KONRAD dürfen. Die Genehmigung für Schacht KONRAD ist explizit auf Stoffe beschränkt, die im Zusammenhang mit dem „nationalen Bedarf“ stehen. Auf folgende Chargen trifft das aber nicht zu:

  • Ca. 82% der Abfälle, die im Zusammenhang mit den Aktivitäten in der Urananreicherungsanlage Gronau entstehen In Gronau wurde 2002 zu ca. 82% für den Export produziert. URENCO prognostizierte damals, dass der Anteil seiner Produktion für deutsche AKW weiter sinken würde.
  • Ca. 70% der Abfälle, die im Zusammenhang mit den Aktivitäten in der Brennelementfertigungsanlage ANF Lingen entstehen In Lingen wird ca. zu 70% für den Export produziert.


Allein diese Liste zeigt das Dilemma der deutschen Atommüllpolitik: Ganz abgesehen davon, dass das Konzept „Vergraben und Vergessen“ bisher nur zwei havarierte Lager - ASSE II und Morsleben - hervorgebracht hat, es gibt kein Konzept für den tatsächlich angefallenen und anfallenden Müll. Es werden Standorte wie Schacht KONRAD aus völlig sachfremden Gründen (breiter Schacht für Sperrmüll aus dem Abriss, Weiterbeschäftigung der Kollegen, Offenhaltung der Erzreserven mit Bundesmitteln) ausgewählt und dann für möglichst viele Arten und Mengen von Atommüll gut-gerechnet. Was mit dem nicht passenden Rest passiert, ist völlig unklar.

Tafel 6 - Atommüll Lehrpfad Schacht Konrad ist keine Lösung (pdf)