Tafel 8 - Altlast schon vor der Inbetriebnahme
1975 begannen die Vor-Untersuchungen zu Schacht KONRAD. Durchgeführt wurden sie von der Gesellschaft für Strahlenforschung (GSF) die gleichzeitig Betreiberin der ASSE II war. Obwohl die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) als damals zuständige Fachbehörde Bedenken gegen Art und Umfang der Erkundungsuntersuchungen der GSF hatte, stellte sie am 31.8.1982 den Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens.
Auch in den folgenden Jahren gab es Kritik an der Güte der Sicherheitsberechnungen und der eingereichten Planunterlagen. 1992/93 wurde im Erörterungstermin kritisiert, dass die Langzeit-Sicherheitsberechnungen nicht dem damaligen Stand von Wissenschaft und Technik entsprächen. Dies betraf unter anderem das zugrunde gelegte Modell der Ausbreitung der Radionuklide als auch die verwendeten Rechenprogramme. Bis heute sind es diese bereits damals als veraltet kritisierten Berechnungen, die die Langzeitsicherheit von Schacht KONRAD beweisen sollen. Denn in den folgenden Jahrzehnten wurden keine neuen Berechnungen angestellt. Würde Schacht KONRAD - wie jetzt behauptet - tatsächlich 2022 in Betrieb gehen wäre der Sicherheitsnachweis älter als 30 Jahre.
Inzwischen ist jedoch die nationale und internationale Diskussion auch in anderen Aspekten weiter fortgeschritten. Stand von Wissenschaft und Technik ist, dass eine Atommülllagerstätte weder in einem alten Gewinnungsbergwerk noch in einer Lagerstätte für Rohstoffe errichtet werden soll. Die Barrierefunktion gegenüber der Biosphäre soll das den Müll umgebende Gestein erfüllen (einschlusswirksamer Gebirgsbereich). Doch dafür ist Eisenerz völlig ungeeignet. Und auch die Debatte über die Rückholbarkeit oder Bergbarkeit der strahlenden Abfälle wird intensiv geführt.
All diese Entwicklungen sollen auf Schacht KONRAD keinen Einfluss haben. Was für den Betreiber, das Bundesamt für Strahlenschutz, und die Atomindustrie einzig zählt ist, dass sie mit KONRAD ein genehmigtes tiefengeologisches Lager haben. Ob dies nun dem Stand von 1984 entspricht oder dem von 2014, spielt für sie keine Rolle solange sie nur den Atommüll von der Oberfläche verschwinden lassen können.
Tafel 8 - Atommüll Lehrpfad Altlast schon vor der Inbetriebnahme (pdf)